|

|
Kündigung
|
Der Wechsel des Arbeitgebers ist oft mit gewissen Unsicherheiten verbunden.
Kündigung
Beachte unbedingt den Kündigungstermin! Dein Chef muss die Kündigung am Letzten des Monats in den Händen halten. Am besten, schickst Du die Kündigung schriftlich und eingeschrieben an Deinen Arbeitgeber.
Arbeitszeugnis
Wenn Du ein Arbeitszeugnis erhältst, überprüfe folgende Punkte:
-
Wie ist der Gesamteindruck des Arbeitszeugnisses?
-
Stimmen die angegebenen Personalien (Geburtsdatum, Eintrittsdatum in die Firma, Schreibweise Ihres Namens, etc.)?
-
Ist die Berufsbezeichnung genau definiert?
-
Stimmt die Rechtschreibung und hinterlässt das Zeugnis einen guten Eindruck?
-
Stimmt das Ausstellungsdatum des Zeugnisses?
-
Ist das Zeugnis codiert oder ist es transparent formuliert?
-
Fehlen wesentliche Teile hinsichtlich der Tätigkeiten und des Aufgabenbereiches?
-
Stimmen die Aussagen hinsichtlich der Leistung?
-
Wird die Leistung genügend klar und umfassend beurteilt?
-
Stimmen die Aussagen hinsichtlich des persönlichen Verhaltens?
-
Wird das persönliche Verhalten genügend detailliert und positiv umschrieben?
-
Geht aus dem Zeugnis klar hervor, dass Du selbst gekündigt hast?
-
Hat eine verantwortliche Person der Firma das Zeugnis unterschrieben? Steht sein Name auch gedruckt über oder unter der Unterschrift, sodass für einen Dritten leserlich ist, wer unterschrieben hat?
Beliebte Formulierungen
«Er/sie erledigte die Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit» oder «seine Leistungen waren überdurchschnittlich» oder «er arbeitete stets gut». Diese Formulierungen sind
zwar veraltet, werden aber noch oft eingesetzt, um eine gute Leistung zu bescheinigen. Moderne Chefs umschreiben die Höchstnote so: «Wir waren mit seinen/ihren Leistungen in jeder Hinsicht ausserordentlich zufrieden.»
Alle Warnlampen sollten dagegen blinken, wenn es im Zeugnis heisst, der Mitarbeiter habe sich «bemüht» oder «sein Bestes gegeben».
Im Klartext bedeutet das: «Er strengte sich zwar an, aber es kam wenig dabei heraus.» Das Zürcher Arbeitsgericht hält solche Formulierungen gar für unzulässig, weil sie nicht die Leistung, sondern den Leistungswillen betreffen.
«Im Umgang mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war er/sie stets freundlich und korrekt.»
Fügt der Chef einen zusätzlichen Ausdruck hinzu - etwa «zuvorkommend» -, ist das Zeugnis in diesem Punkt ausgezeichnet. Begnügt er sich jedoch mit «korrekt», deutet das auf einen eher unangenehmen Zeitgenossen hin.
«Der Austritt erfolgt auf eigenen Wunsch. Wir bedauern seinen/ihren Weggang.»
Fehlt der zweite Satz, ist anzunehmen, dass der Angestellte keine besonders grosse Lücke hinterlässt. Eine sehr gute Note erhält hingegen, wer vom Arbeitgeber «jederzeit wieder eingestellt» würde.
Ohne Angaben zum Austrittsgrund besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer gefeuert wurde. Gleiches gilt, wenn es heisst, der Austritt erfolge «im gegenseitigen Einverständnis».
Übrigens: Nicht jeder Chef beherrscht die Zeugnissprache. Negative Formulierungen sollten immer offen angesprochen werden, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Formulierung zu finden.
Literaturtipp zur Zeugniserstellung:
Peter Häusermann Arbeitszeugnisse - wahr, klar und fair
www.spektramedia.ch
|